Studieren mit Kind

Studieren mit Kind

Ein Studium mit einem Kind ist immer eine Herausforderung und will gut geplant sein. Etliche Studierende an der ecosign haben diesen Spagat allerdings schon erfolgreich gemeistert, denn die flexible Stundenplan-Zusammenstellung und das offene Curriculum kommen Eltern sehr entgegen. Neben den bereits genannten Optionen der Studienfinanzierung bestehen für Studierende mit Kind(ern) noch folgende allgemeine Unterstützungsmöglichkeiten:

Elterngeld

Elterngeld soll einen Ersatz für das Einkommen darstellen, das durch die Elternzeit wegfällt. Aber auch wer vor der Geburt des Kindes kein oder nur sehr geringes Einkommen hatte, bekommt immerhin den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat für 12 Monate. Wer vorher gut verdient hat, bekommt sogar bis zu 1.800 Euro im Monat. Das Elterngeld kann in dem sogenannten „Elterngeld Plus“ Modell auch auf die doppelte Zeit gestreckt werden und beträgt dann zwischen 150 Euro und 900 Euro. In diesem Fall darf sogar nebenbei noch etwas Geld verdient werden.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus stärkt die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung. Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben (zwischen 25 und 30 Stunden vor dem 1. September 2021 Geborenen). Den Partnerschaftsbonus können Eltern für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragen. Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Kindergeld

Kindergeld steht jedem, der Kinder hat und der in Deutschland wohnt, zu. Aktuell beträgt das Kindergeld 219 Euro im Monat für das erste Kind, bei weiteren Kindern erhöht sich der Betrag.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag in Höhe von 205 Euro pro Kind steht geringverdienenden Eltern zu, deren Einkommen und Vermögen dem von „Hartz IV“-Empfängern entspricht.

Unterhaltsvorschuss

Den sogenannten Unterhaltsvorschuss können alleinerziehende Elternteile beantragen, bei denen der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt. Für Kinder unter 6 Jahren betragen die Leistungen 174 Euro im Monat, für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 232 Euro im Monat und für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren 309 Euro monatlich.

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld soll die finanzielle Versorgung während der sogenannten Schutzfrist sicherstellen, in der Mütter nicht arbeiten dürfen (Über den Daumen gepeilt: 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt). Voraussetzung: Die Mutter ist eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistung beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Verdienen Sie durchschnittlich mehr als 13 Euro netto am Tag, also mehr als 390 Euro im Monat, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.

BAföG

Studierende, die BAföG beziehen und dann während ihres Studiums Eltern werden, sollten dem BAföG-Amt unbedingt eine etwaige Unterbrechung des Studiums melden – ansonsten müssen im schlechtesten Fall Beiträge an das BAföG-Amt zurückgezahlt werden. Wird das Studium wieder aufgenommen, kann man einen sogenannten Kinderbetreuungszuschlag beantragen, der die BAföG-Leistungen im Monat um bis zu 150 Euro erhöht.

Wer wegen seiner Kinder die Regelstudienzeit überzieht, kann auf besonderen Antrag die Förderungshöchstdauer erhöhen und somit länger BAföG-Förderung beziehen.

Die ecosign übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Seite zum Thema Studieren mit Kind. Stand: 01.2021

Weitere Informationen und Unterstützung zum Thema Studieren mit Kind

Eine Übersicht und weitere Informationen zu staatlichen Unterstützungen gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de

Stipendien für Eltern

Darüber hinaus gibt es spezielle Stiftungen und Stipendien für Studierende mit Kind. Dazu zählen z.B.:

Finanzierungsberatung

Falls Sie Fragen zum Thema Studieren mit Kind haben oder eine Finanzierungsberatung wünschen, wenden Sie sich an:

Josephine Bick
0221.54 61 332 
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Vogelsanger Straße 250, 50825 Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland, Fon +49.(0)221.54 61 332 akademie@ecosign.netImpressumDatenschutzHinweisgebeschutz
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