Studenten-BAföG

Allgemeine Informationen zum Studenten-BAföG

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) bietet finanzielle Förderung für Studierende von staatlicher Seite. Das Studenten-BAföG setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinsten Darlehen zusammen und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch als elterunabhängiges BAföG beantragt werden.

Voraussetzungen für das Studenten-BAföG

  • Es muss sich um ein Vollzeitstudium handeln (Bachelor-Studiengang oder konsekutiver Master-Studiengang). 
  • Das erste Fachsemester muss vor dem 45. Geburtstag beginnen.
  • Die Höhe der Fördersumme beim Studenten-BAföG wird durch das Einkommen der leiblichen bzw. Adoptiv-Eltern ermittelt und richtet sich auch nach Wohnsituation (bei Eltern oder alleine) und Familienverhältnissen (Geschwister in Ausbildung). Maßgeblich ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres vor Antragstellung. Sollte das aktuelle Einkommen deutlich niedriger sein, ist eine Aktualisierung per Antrag möglich (Formblatt 7 des BAföG-Antrags). 
  • Das eigene Vermögen (z.B. Sparbuch auf den eigenen Namen) darf bis 30 Jahren bei maximal 15.000 EUR liegen und ab 30 Jahren bei maximal 45.000 EUR liegen. Das Vermögen der Eltern spielt keine Rolle, was aber auch heißt, dass Schulden der Eltern nicht berücksichtigt werden.

Elternunabhängiges BAföG kann beantragt werden, wenn…

  • fünf Jahre Erwerbstätigkeit und ein bestimmtes Mindesteinkommen vor dem BAföG Antrag erzielt worden ist.
  • eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit von insgesamt mindestens sechs Jahren erfolgt sind.
  • man bei Förderungsantragstellung über 30 Jahre alt ist und weitere Bedingungen erfüllt sind.
  • der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist.
  • man Vollwaise ist.
  • die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG nicht erfüllt sind, die Eltern jedoch nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ohne BAföG die Ausbildung gefährdet wäre.

Antragsverfahren für das Studenten-BAföG

Unter www.bafög.de können alle Antragsformulare heruntergeladen und ausgefüllt werden. 

Studenten-BAföG wird beim BAföG-Amt im Studierendenwerk der Hochschule beantragt: Da die Hochschule Fresenius ihren Sitz in Hessen hat, ist das das Studierendenwerk / Amt für Ausbildungsförderung Frankfurt am Main (Rostocker Straße 2, 60323 Frankfurt am Main). 

Die Bearbeitung kann zwischen 4 Wochen und 6 Monaten dauern. Die Förderung wird rückwirkend bis zu dem Monat der Antragstellung bewilligt (Einreichung des Hauptantrages), so dass zusätzliche Formblätter und Unterlagen auch nachgereicht werden können. Jedes Jahr muss ein Folgeantrag gestellt werden.

Thomas Eicker

Bewerbungszeitraum

Maximal einen Monat vor Semesterbeginn kann der Antrag auf Studenten-BAföG gestellt werden, wobei die Förderung erst mit Semesterbeginn einsetzt. Es kann auch während des laufenden Semesters beantragt werden, wird aber rückwirkend nur bis zu dem Monat bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Förderzeitraum

Der Bewilligungszeitraum für das Studenten-BAföG beträgt pro Antrag maximal ein Jahr. Danach muss ein Folgeantrag (geringerer Umfang) gestellt werden. Endet das Studium vor Ablauf des Förderzeitraumes, muss dies dem Amt mitgeteilt werden, da hierdurch auch die Förderberechtigung entfällt. In der Regel wird die BAföG-Förderung nur für die Dauer der Regelstudienzeit bewilligt.

Förderumfang

Die Höchstfördersumme der regulären Förderung beträgt 992 Euro im Monat. Wer während des Studiums bei den Eltern wohnt und familienversichert ist, erhält maximal 511 Euro im Monat.

Studienstarthilfe

Die Studienstarthilfe erleichtert jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten den Start ins Studium. Sie bietet einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro für studienbezogene Ausgaben wie Laptop, Lernmaterialien oder Mietkaution. Die Hilfe kann unabhängig vom BAföG beantragt werden und wird nicht darauf angerechnet. Die Studienstarthilfe ist ein Zuschuss und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Die Studienstarthilfe kann hier beantragt werden: https://www.bafoeg-digital.de/ams/STUDIENSTARTHILFE 

Rückzahlung des Studenten-BAföGs

Die Rückzahlung des Studenten-BAföGs beginnt 5 Jahre nach der Regelstudienzeit (nicht nach Ende des Studiums). Innerhalb von 20 Jahren muss der Darlehensanteil bis maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden. Wer niedrigere Schulden hat, muss natürlich nur die zahlen und kann schon früher schuldenfrei sein. Im Falle eines Bachelor- und anschließenden Masterstudiums gilt der Betrag für beide Studiengänge zusammen. Der Regelrückzahlungssatz beträgt vierteljährlich 390 Euro. Höhere Raten für schnellere Tilgung sind immer möglich. Wer zu wenig verdient, seine Ausbildung fortsetzt und/oder Kinder und Ehepartner versorgen muss, darf auch einen Aufschub der Rückzahlungen beantragen.

Wohngeld

Des Weiteren kann, insbesondere wenn kein Studenten-BAföG Bezug möglich ist, Wohngeld beantragt werden. Die Anträge gibt es beim zuständigen Wohnungsamt Ihrer Stadt. Studierende, die Anspruch auf Studenten-BAföG haben, können leider kein Wohngeld beantragen.

Die ecosign übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Seite zu dem Thema Studenten-BAföG. Stand: 09.2024