Studieren mit Kind

Ein Studium mit einem Kind ist immer eine Herausforderung und will gut geplant sein. Etliche Studierende an der ecosign haben diesen Spagat allerdings schon erfolgreich gemeistert, denn die flexible Stundenplan-Zusammenstellung und das offene Curriculum kommen Eltern sehr entgegen. Neben den bereits genannten Optionen der Studienfinanzierung bestehen für Studierende mit Kind(ern) noch folgende allgemeine Unterstützungsmöglichkeiten:

Elterngeld

Elterngeld soll einen Ersatz für das Einkommen darstellen, das durch die Elternzeit wegfällt. Aber auch wer vor der Geburt des Kindes kein oder nur sehr geringes Einkommen hatte, bekommt immerhin den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat für 12 Monate. Wer vorher gut verdient hat, bekommt sogar bis zu 1.800 Euro im Monat. Das Elterngeld kann in dem sogenannten „Elterngeld Plus“ Modell auch auf die doppelte Zeit gestreckt werden und beträgt dann zwischen 150 Euro und 900 Euro. In diesem Fall darf sogar nebenbei noch etwas Geld verdient werden.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus unterstützt eine gleichmäßige Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern. Er ermöglicht es beiden Elternteilen, bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate zu erhalten, wenn sie in dieser Zeit gemeinsam zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit mit ihrem Kind zu verbringen. Der Bonus kann für einen Zeitraum von mindestens zwei und maximal vier Monaten beantragt werden. Auch getrennt lebende Eltern, die gemeinsam in Teilzeit arbeiten, können den Partnerschaftsbonus nutzen. Alleinerziehende haben Anspruch auf den vollen Bonus. Die Berechnung erfolgt nach den gleichen Prinzipien wie beim ElterngeldPlus. Die Höhe des Partnerschaftsbonus variiert je nach Einkommen vor der Geburt und liegt zwischen 150 und 900 Euro pro Monat pro Elternteil.

Kindergeld

Eltern, die in Deutschland leben, haben Anspruch auf Kindergeld. Die Familienkasse zahlt derzeit monatlich 250 Euro pro Kind. Ab 2025 wird der Betrag auf 255 Euro pro Kind erhöht.

Kinderzuschlag

Wenn das Einkommen der Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht ausreicht, um den gesamten Familienbedarf zu decken, können sie zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen. Dieser Zuschlag wird für jedes Kind separat berechnet und beträgt maximal 292 Euro pro Monat pro Kind.

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, haben die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Die monatlichen Leistungen betragen für Kinder unter 6 Jahren 230 Euro, für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren 301 Euro und für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren 395 Euro. 

Mutterschafts­leistungen

Mutterschaftsleistungen sichern Ihr Einkommen während der Schwangerschaft und nach der Geburt, wenn Sie aufgrund der Mutterschutzfristen nicht arbeiten dürfen. Gesetzlich Versicherte erhalten Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse, privat Versicherte vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Liegt Ihr Nettolohn über 13 Euro pro Tag, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss. Bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot gibt es vor und nach der Mutterschutzfrist Mutterschutzlohn. Welche Leistungen Sie erhalten, hängt von Ihrer Arbeitssituation, Krankenversicherung und dem Zeitpunkt im Mutterschutz ab, der 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt dauert.

BAföG

Studierende, die BAföG-berechtigt sind und ein oder mehrere eigene Kinder unter 14 Jahren betreuen, erhalten zusätzlich zum regulären BAföG einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro pro Kind. Wenn BAföG-Empfänger während ihres Studiums Eltern werden, sollten sie das BAföG-Amt unbedingt über eine mögliche Studienunterbrechung informieren. Andernfalls könnte im schlimmsten Fall eine Rückzahlung an das BAföG-Amt erforderlich werden. Studierende, die aufgrund der Betreuung ihrer Kinder die Regelstudienzeit überschreiten, haben die Möglichkeit, einen speziellen Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer zu stellen, um somit länger BAföG-Förderung zu erhalten.

Weitere Informationen und Unterstützung zum Thema Studieren mit Kind

Eine Übersicht und weitere Informationen zu staatlichen Unterstützungen gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de

Die ecosign übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Seite zum Thema Studieren mit Kind. Stand: 09.2024