Studieren mit Kind
Ein Studium mit einem Kind ist immer eine Herausforderung und will gut geplant sein. Etliche Studierende an der ecosign haben diesen Spagat allerdings schon erfolgreich gemeistert, denn die flexible Stundenplan-Zusammenstellung und das offene Curriculum kommen Eltern sehr entgegen. Neben den bereits genannten Optionen der Studienfinanzierung bestehen für Studierende mit Kind(ern) noch folgende allgemeine Unterstützungsmöglichkeiten:
Elterngeld
Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens während der Elternzeit. Wer vor der Geburt kein oder nur geringes Einkommen hatte, erhält mindestens 300 Euro pro Monat. Gutverdienende Eltern können bis zu 1.800 Euro monatlich erhalten, wenn ihr Jahreseinkommen unter 175.000 Euro liegt. Mit dem Modell „ElterngeldPlus“ kann der Bezugszeitraum auf bis zu 24 Monate verlängert werden, wobei der Betrag halbiert wird (150–900 Euro pro Monat). Außerdem ist es möglich, während des Elterngeldbezugs in Teilzeit zu arbeiten. Für Geburten ab dem 1. April 2024 können beide Elternteile das Basiselterngeld nur für einen Monat gleichzeitig beziehen, jedoch gibt es Ausnahmen (z. B. bei Mehrlingen).
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus fördert eine gleichmäßige Aufteilung der Kinderbetreuung. Beide Eltern können bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten, wenn sie gemeinsam zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Der Bonus kann für 2 bis 4 Monate beantragt werden. Auch getrennt lebende Eltern und Alleinerziehende können ihn nutzen. Der Bonus wird wie ElterngeldPlus berechnet und liegt zwischen 150 und 900 Euro pro Monat, abhängig vom Einkommen vor der Geburt. Seit Mai 2025 gilt der Partnerschaftsbonus auch während Krankheitszeiten, die über die Lohnfortzahlung hinausgehen.
Kindergeld
Eltern, die in Deutschland leben, haben Anspruch auf Kindergeld. Die Familienkasse zahlt derzeit monatlich 255 Euro pro Kind. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 259 Euro geplant.
Kinderzuschlag
Eltern mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro pro Monat pro Kind erhalten. Dieser Betrag setzt sich aus dem regulären Kinderzuschlag und einem Sofortzuschlag von 25 Euro zusammen. Voraussetzungen sind unter anderem, dass das Kind im Haushalt lebt und das monatliche Bruttoeinkommen mindestens 600 Euro (bei Alleinerziehenden) bzw. 900 Euro (bei Paaren) beträgt. Der Zuschlag wird für 6 Monate gewährt.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Die monatlichen Leistungen betragen 227 Euro für Kinder bis 6 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 12 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 18 Jahren. Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt abzüglich des Kindergeldes. Diese Unterstützung ist besonders für Alleinerziehende wichtig, deren Kinder keinen regelmäßigen Unterhalt erhalten.
Mutterschaftsleistungen
Während der Mutterschutzfrist von 14 Wochen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhalten gesetzlich Versicherte Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse, bis zu 13 Euro pro Tag. Verdient die Mutter mehr, zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag. Privatversicherte erhalten bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung, zusätzlich den Arbeitgeberzuschuss bei höherem Einkommen. Bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot gibt es Mutterschutzlohn, der das Einkommen ersetzt. Bei Frühgeburten oder Mehrlingen verlängert sich die Schutzfrist auf 18 Wochen.
BAföG
Studierende mit eigenem Kind unter 14 Jahren, das im Haushalt lebt, erhalten zusätzlich zum regulären BAföG einen monatlichen, einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro pro Kind. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Wenn du während des Studiums ein Kind bekommst, informiere das BAföG-Amt sofort über eine mögliche Studienunterbrechung, um Rückforderungen zu vermeiden. Sollte die Regelstudienzeit aufgrund der Kinderbetreuung überschritten werden, kannst du einen Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer stellen.
Wohngeld
Studierende, die mit ihrem Kind zusammen wohnen und keine oder nur geringe Einkünfte haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen. BAföG-Empfänger:innen haben normalerweise keinen Anspruch auf Wohngeld, da es als Einkommen angerechnet wird. In speziellen Fällen kann jedoch Wohngeld zusätzlich zum BAföG gewährt werden, wenn das BAföG-Einkommen sehr niedrig ausfällt oder andere spezielle Bedingungen erfüllt sind. Mehr Informationen findest du unter: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html
Zinsloses Studiendarlehen
Der Hildegardis-Verein bietet ein zinsloses Studiendarlehen für alleinerziehende Studentinnen an, um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erleichtern. Die monatliche Unterstützung beträgt 250 € oder 500 €, abhängig vom individuellen Bedarf. Voraussetzung für die Förderung ist die Zugehörigkeit zu einer christlichen Konfession sowie ein Alter unter 30 Jahren. Das Darlehen ermöglicht eine flexible und unbürokratische Hilfe während des Studiums. Weitere Informationen und Antragsunterlagen findest du auf der Website des Vereins: www.hildegardis-verein.de
Stipendien für Eltern
Neben den allgemeinen Stipendienprogrammen gibt es auch spezielle Stiftungen und Stipendien, die gezielt Studierende mit Kind unterstützen. Dazu zählen unter anderem:
Bundesstiftung Mutter und Kind: Diese Stiftung unterstützt schwangere Frauen in finanziellen Notlagen mit Zuschüssen für Schwangerschafts- und Babyausstattung, Kinderbetreuung oder medizinische Versorgung. www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Mawista Stipendium: Mawista vergibt jährlich ein Stipendium an Studierende mit Kind, die sich in einem internationalen Studium oder Auslandsaufenthalt befinden. Das Stipendium beträgt bis zu 500 Euro monatlich und hilft Studierenden, die mit besonderen Herausforderungen durch ein Studium im Ausland und gleichzeitigem Kinderbetreuungsaufwand konfrontiert sind. www.mawista.com/en/scholarship/
DAAD-Stipendien: Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet finanzielle Unterstützung für Studierende mit Kind, die ein Auslandsstudium oder -praktikum planen. Für begleitende Kinder unter 18 Jahren kann eine monatliche Kinderzulage von 400 Euro für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind beantragt werden. https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/52181-auslandsstudium-und–praktikum-mit-kind/
Weitere Informationen und Unterstützung zum Thema Studieren mit Kind
Eine umfassende Übersicht sowie weitere Informationen zu staatlichen Unterstützungen findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de
Die ecosign übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Seite zum Thema Studieren mit Kind. Stand: 05.2025