Cusanuswerk

Hinweis: Bei diesem Stipendium ist es nur möglich, sich für die Förderung eines Master-Studiums zu bewerben, wenn die Voraussetzungen für die Unterstützung im Bachelor-Studium nicht gegeben war.

Allgemeine Informationen

Die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland. Die Studienförderung hat den Auftrag herausragend begabte katholische Studierende und Promovierende in der Breite aller Studienrichtungen ideell und finanziell zu fördern. Die Geförderten sollen befähigt werden, ihre Talente und ihr Gestaltungsvermögen in christlicher Verantwortung dort einzubringen, wo die Zukunft des Gemeinwesens entschieden wird: in Staat, Gesellschaft und Familie, Wissenschaft und Kirche, Wirtschaft, Kultur und Medien.

Voraussetzungen

  • hervorragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse
  • ausgeprägtes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, ehrenamtliches Engagement, Kreativität, Offenheit und Reflexionsvermögen
  • Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich), ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten
  • deutsche Staatsangehörigkeit; ausländische Studierende können zum Auswahlverfahren zugelassen werden, wenn sie nach § 8 Abs. 1-3 des BAföG Ausbildungsförderung erhalten können (Bitte beachten Sie: Hier geht es um die grundsätzliche Berechtigung, Fördermittel zu beziehen, nicht darum, ob Sie persönlich aufgrund der Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern tatsächlich BAföG erhalten oder erhalten würden!)
  • Deutschkenntnisse mindestens im Umfang von Sprachniveau B2 (CEFR).
  • Abitur oder Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule berechtigt.
  • Immatrikulationsbescheinigung

Studierende der Angewandten Künste (z.B. Architektur, Innenarchitektur, Graphik, Design, Film etc.) werden ausdrücklich zur Bewerbung beim Cusanuswerk ermutigt, wenn sie an einer Fachhochschule oder dieser gleichgestellten Hochschule für angewandte Wissenschaften studieren. Die Begutachtung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung ihres künstlerischen Profils.

Bewerbungsverfahren des Cusanuswerks

Cusanuswerk Erstsemesterauswahl:
Die Erstsemesterauswahl richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die im Wintersemester ihr Erststudium aufnehmen.

Die Erstsemesterauswahl findet einmal im Jahr statt und ist auf das Wintersemester als Studienbeginn ausgerichtet. Für Ihre Bewerbung in diesem Auswahlverfahren gelten zwei wichtige Termine: Bis Anfang Juli muss der ausgefüllte Personalbogen sowie ein ausformulierter Lebenslauf vorliegen. Abiturzeugnisse bzw. Hochschulzugangsberechtigungszeugnisse, die zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses noch nicht vorliegen, können bis spätestens zum 15. Juli nachgereicht werden. Die Endrunde des Verfahrens findet in Form eines Bewerbertags im September/Oktober statt. Hierzu werden die Bewerberinnen und Bewerber nach einer Vorauswahl gesondert eingeladen. Selbstbewerbungen und Vorschläge von Schulen, Altcusanerinnen und Altcusanern, Hochschulen und hochschulpastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden im Verfahren gleichberechtigt behandelt.

Cusanuswerk Grundauswahlverfahren FH:
Das Grundauswahlverfahren richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an einer Hochschule studieren und das erste Fachsemester bereits abgeschlossen haben.

Das Grundauswahlverfahren gliedert sich in zwei Teile: eine Vorauswahl zwischen Juli und Oktober sowie ein Hauptverfahren im Wintersemester ab Anfang November. Das Auswahlverfahren endet mit der Auswahlsitzung im März oder April. Eine Aufnahme in die Förderung ist damit stets zum Sommersemester des auf die Bewerbung folgenden Jahres möglich. Stichtag und Bewerbungsschluss für Vorschläge und Selbstbewerbungen ist jeweils der 1. August.

Bewerbungszeitraum

Bewerbungsfrist Erstsemsterauswahl: 01. Juli

Bewerbungsfrist Grundauswahlverfahren: 01. August

Förderzeitraum

Nach Aufnahme im Verfahren der Erstsemesterauswahl wird zunächst eine Probezeit bestimmt und ggf. anschließend gemäß der offiziellen Regelstudienzeit des Studiengangs eine definitve Förderzeit festgesetzt.

Förderumfang

Um den Förderungsbedarf zu ermitteln, werden – ebenso wie bei der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners herangezogen. Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Basis von Richtlinien, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festsetzt. Sie sind nicht zurückzuzahlen. Der Förderhöchstbetrag beträgt derzeit 861 Euro monatlich.

Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten des Cusanuswerks erhalten – unabhängig von der Höhe des Grundstipendiums – eine monatliche Studienkostenpauschale von 300,00 Euro.

Das Cusanuswerk ermutigt seine Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihr Studium während der Förderzeit durch einen Auslandsaufenthalt zu ergänzen, und unterstützt daher Studien, Sprachkurse, PJ-Tertiale, Famulaturen, Praktika, Studienreisen, Forschungsaufenthalte und Fachkurse im Ausland.

Die ecosign übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Seite zum Thema Cusanuswerk. Stand: 04.2021