Cusanuswerk
Allgemeine Informationen
Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland. Es fördert herausragend begabte katholische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen ideell und finanziell. Ziel ist es, die Geförderten zu befähigen, ihre Talente und ihr Gestaltungsvermögen in christlicher Verantwortung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen einzubringen.
Voraussetzungen
- Hervorragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse
- Ausgeprägtes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, ehrenamtliches Engagement, Kreativität, Offenheit und Reflexionsvermögen
- Mitgliedschaft in der katholischen Kirche; Bewerberinnen und Bewerber anderer christlicher Konfessionen können nach Einzelfallprüfung zugelassen werden
- Gelebter christlicher Glaube und Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder BAföG-Berechtigung gemäß § 8 Abs. 1–3 BAföG
- Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1
- Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
Auch Studierende der Angewandten Künste (z. B. Architektur, Design, Film) an Fachhochschulen oder gleichgestellten Hochschulen werden ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt. Ihre künstlerische Eignung wird durch Arbeitsproben nachgewiesen.
Bewerbungsverfahren des Cusanuswerks
Erstsemesterauswahl: Für Abiturientinnen und Abiturienten, die im Wintersemester ihr Erststudium aufnehmen. Bewerbungsschluss ist der 1. Juli. Die Auswahl erfolgt mehrstufig, einschließlich eines digitalen Bewerbertags im September.
Grundauswahlverfahren: Für Studierende, die bereits mindestens ein Fachsemester abgeschlossen haben und noch mindestens fünf Semester Regelstudienzeit (BA + anschließender MA) oder drei Semester Regelstudienzeit (MA) vor sich haben. Bewerbungsschluss ist der 1. August. Die Auswahl umfasst eine Vorauswahl und ein Hauptverfahren mit Auswahlsitzung im März oder April.
Bewerbungszeitraum
- Erstsemesterauswahl: Bewerbung bis zum 1. Juli
- Grundauswahlverfahren: Bewerbung bis zum 1. August
Förderzeitraum
Nach erfolgreicher Auswahl beginnt eine Probezeit. Die Förderung wird anschließend entsprechend der Regelstudienzeit bewilligt.
Förderumfang
- Monatliches Stipendium in Anlehnung an das BAföG, abhängig vom Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten sowie der Eltern und ggf. des Ehepartners
- Unabhängig vom Grundstipendium erhalten alle Stipendiatinnen und Stipendiaten eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro
- Unterstützung von Auslandsaufenthalten wie Studien, Sprachkursen, Praktika und Forschungsaufenthalten
Die ecosign übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Seite zum Thema Cusanuswerk. Stand: 07.2025