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Hans-Böckler-Stiftung

Hinweis: Die Hans-Böckler-Stiftung bietet Stipendien für Studienanfänger*innen und Studierende an.

Böckler-Aktion Bildung für Studienanfänger:innen

Allgemeine Informationen

Mit der Böckler-Aktion Bildung werden explizit Schülerinnen und Schüler angesprochen, die ihren Studienwunsch nicht verwirklichen, weil sie glauben, sich ein Studium nicht leisten zu können.

Förderberechtigte

Für die Böckler-Aktion Bildung dürfen sich Personen bewerben, die noch nicht mit dem Studium begonnen haben oder sich höchstens im ersten Semester befinden. Grundsätzlich können sich auch Studienanfänger:innen bewerben, die Anspruch auf den BAföG Höchstsatz haben.

Voraussetzungen

  • Ehrenamtliches Engagement
  • Du darfst maximal im ersten Semester sein
  • zwischen dem Erlangen der Studienberechtigung und dem Beginn des Studiums darf nicht mehr als ein Jahr liegen

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt als Selbstbewerbung über eine Onlinemaske. Nach der Vorauswahl erfolgt die Begutachtung, in der Bewerberinnen von einer Vertrauensdozentin bzw. einem -dozenten und einer Stipendiatinnengruppe zu einem Gutachtengespräch eingeladen werden. Anschließend folgt ein abschließendes Gespräch im Auswahlausschuss. Die Gespräche finden in der Regel in Präsenz in Düsseldorf statt. 

Bewerbungszeitraum

Für das darauffolgende Sommersemester: 15. Mai bis 1. August
Für das darauffolgende Wintersemester: 15. November bis 1. Februar 

Förderzeitraum

Die Förderung wird zunächst für drei Semester zugesagt. Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum erfolgreichen Ende des Studiums, einzige Bedingung: der Abschluss muss in der durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt werden. Kurz vor Ablauf des ersten Förderzeitraumes wird von den zuständigen Referent:innen entschieden, ob die Förderung fortgesetzt werden kann. 

Förderumfang

Im Rahmen der finanziellen Förderung erhalten die Stipendiat:innen der Hans-Böckler-Stiftung monatlich ihr individuelles Stipendium (max. 855 Euro pro Monat), eine Studienkostenpauschale von 300 Euro und ggf. ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von max. 137/233 Euro pro Monat. Zusätzlich ist während des Studiums die Förderung eines Auslandssemesters möglich. Das Stipendium wird auch in den vorlesungsfreien Zeiten gezahlt.Neben der finanziellen Förderung ist die ideelle Förderung ein zentrales Element der Hans-Böckler-Stiftung.

Stipendium für Studierende

Allgemeine Informationen

Für Studierende bis zum 3. Semester stellt das Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung eine sehr gute Möglichkeit dar, das Studium zu finanzieren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Förderberechtigte

Für das Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung dürfen sich Studierenden bis zum dritten Semester bewerben. Wichtig: Eine Bewerbung nach dem 3. Semester im Bachelor ist möglich, wenn im Anschluss ein Master angestrebt wird. Grundsätzlich können sich auch Studierende bewerben, die Anspruch auf den BAföG Höchstsatz haben.

Voraussetzungen

  • Ehrenamtliches Engagement
  • Du darfst maximal im dritten Semester sein, falls du keinen Master nach dem Bachelor anstrebst.
  • Bewerber:innen müssen dem Grunde nach eine BAföG-Berechtigung (nach § 8 Abs. 1–3 BAföG) haben.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerberportal. Nach der Bewerbung wird diese durch einen Vorauswahlausschuss begutachtet. Wenn die Bewerbung überzeugt, erhalten die Bewerberinnen eine Einladung zu einem Gutachtengespräch mit einer Gruppe an Bewerber:innen und einem Vertrauensdozenten oder -dozentin. In einem dritten Schritt werden die Bewerber:innen zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

Bewerbungszeitraum

Für das darauffolgende Sommersemester: 15. Mai bis 1. August
Für das darauffolgende Wintersemester: 15. November bis 1. Februar

Förderzeitraum

Die Förderung wird zunächst für drei Semester zugesagt. Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum erfolgreichen Ende des Studiums, einzige Bedingung: der Abschluss muss in der durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt werden. Kurz vor Ablauf des ersten Förderzeitraumes wird von den zuständigen Referent*innen entschieden, ob die Förderung fortgesetzt werden kann.

Förderumfang

Im Rahmen der finanziellen Förderung erhalten die Stipendiat*innen der Hans-Böckler-Stiftung monatlich ihr individuelles Stipendium (max. 855 Euro pro Monat), eine Studienkostenpauschale von 300 Euro und ggf. ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von max. 137/233 Euro pro Monat. Zusätzlich ist während des Studiums die Förderung eines Auslandssemesters möglich. Das Stipendium wird auch in den vorlesungsfreien Zeiten gezahlt.Neben der finanziellen Förderung ist die ideelle Förderung ein zentrales Element der Hans-Böckler-Stiftung.

Die ecosign übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Seite zum Thema Hans-Böckler-Stiftung. Stand: 07.2025