Studienstiftung des deutschen Volkes

Allgemeine Informationen

Die Studienstiftung des deutschen Volkes vereint ein diverses Bild von Studierenden mit unterschiedlichen Biografien und Lebensplänen. Gesucht werden Menschen, „[…] die neben der fachlichen Exzellenz über einen weiten Horizont über die Grenzen des Fachs hinaus verfügen und mit hoher Motivation, Beharrlichkeit und Zielstrebigkeit ihr Studium und ihre (künstlerische) Entwicklung verfolgen.“

Voraussetzungen

Ein Stipendium bei der Studienstiftung des deutschen Volkes geschieht über eine Empfehlung seitens der Hochschule!

Darüber hinaus gibt es folgende Grundvoraussetzungen:

  • Die Förderung richtet sich nach den Vorgaben des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
  • Internationale Studierende mit EU-Staatsangehörigkeit oder Studierende, welche die Vorgaben des §8 Abs. 1 bis 3 BAföG erfüllen, können ebenfalls nominiert werden.
  • Eine Bewerbung wird erst ab dem 2. Semester empfohlen mit dem Ziel, aussagekräftige Arbeiten präsentieren zu können.
  • Bis zur Beendigung der Regelstudienzeit müssen noch mindestens 2 Semester bevorstehen.
  • Studierende in einem zweisemestrigen Masterstudium müssen bereits vor Beginn des Masterstudiums vorgeschlagen werden.
  • Das Studium muss in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden (unabhängig von landesrechtlich erhöhter Regelstudienzeit aufgrund der COVID-19-Pandemie).
  • Keine Förderung von Zweitstudien.
  • Es kann eine Kulanz von bis zu 7 Semester in einem vorherigen, nicht künstlerisch-gestalterischen Studiengang eingeräumt werden. Bei einem schon erworbenem Abschluss muss für die Einzelfallprüfung eine aussagekräftige Stellungnahme zu den Beweggründen des Wechsels vorgelegt werden.

Bewerbungsverfahren der Studienstiftung des deutschen Volkes

Anfang bis Mitte Dezember: Sie bekommen die Bewerbungsunterlagen per E-Mail, nachdem die Hochschule ihre Vorschläge für mögliche Studierende eingereicht hat und die Prüfung aller formaler Kriterien positiv ausgefallen ist.

Anfang bis Mitte Januar: Einreichung der Bewerbung.
Darauf folgt eine Einladung zu dem Auswahlseminar im Frühjahr. Sie präsentieren zwei aussagekräftige Arbeiten und führen ein Gespräch mit einem Jury-Mitglied. Für alle Bewerber*innen finden pro Jahr drei Auswahlseminare statt.

Es wird empfohlen, sich bei der Wahl aussagekräftiger Arbeiten sowie den Präsentationsvorbereitungen von den vorgeschlagenen Dozent*innen beraten zu lassen. Portfolios werden nicht vorab eingereicht. Diese können am Tag des Auswahlseminars mitgebracht oder digital gezeigt werden.

Bewerbungszeitraum

Anfang bis Mitte Januar nach Eingang der benötigten Bewerbungsunterlagen seitens der Stiftung.

Förderumfang

Die monatliche Studienkostenpauschale beträgt 300 Euro monatlich. In Abhängigkeit der individuellen finanziellen Situation kann zusätzlich ein Lebenshaltungsstipendium von bis zu 752 Euro monatlich bezogen werden. Dies gilt auch für Studienanfänger im Ausland. Wenn die Geförderten nicht über ihre Eltern krankenversichert sind, können darüber hinaus auch Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden. Zusätzlich bekommen Geförderte mit Kind einen Familienzuschlag und eine Kinderbetreuungspauschale. Ideelle Förderung in Form von Sprachkursangeboten, Praktikumsprogrammen sowie berufsorientierenden Seminaren gehören ebenfalls zum Förderumfang.

Die ecosign übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Seite zum Thema Studienstiftung des deutschen Volkes. Stand: 11.2021