Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) bietet finanzielle Förderung für Studierende von staatlicher Seite. Das Studenten-BAföG setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinsten Darlehen zusammen und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch als elterunabhängiges BAföG beantragt werden.
Unter www.bafög.de können alle Antragsformulare heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Studenten-BAföG wird beim BAföG-Amt im Studierendenwerk der Hochschule beantragt: Da die Hochschule Fresenius ihren Sitz in Hessen hat, ist das das Studierendenwerk / Amt für Ausbildungsförderung Frankfurt am Main (Bockenheimer Landstraße 133, 60325 Frankfurt).
Die Bearbeitung kann zwischen 4 Wochen und 6 Monaten dauern. Die Förderung wird rückwirkend bis zu dem Monat der Antragstellung bewilligt (Einreichung des Hauptantrages), so dass zusätzliche Formblätter und Unterlagen auch nachgereicht werden können. Jedes Jahr muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Maximal einen Monat vor Semesterbeginn kann der Antrag auf Studenten-BAföG gestellt werden, wobei die Förderung erst mit Semesterbeginn einsetzt. Es kann auch während des laufenden Semesters beantragt werden, wird aber rückwirkend nur bis zu dem Monat bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Der Bewilligungszeitraum für das Studenten-BAföG beträgt pro Antrag maximal ein Jahr. Danach muss ein Folgeantrag (geringerer Umfang) gestellt werden. Endet das Studium vor Ablauf des Förderzeitraumes, muss dies dem Amt mitgeteilt werden, da hierdurch auch die Förderberechtigung entfällt. In der Regel wird die BAföG-Förderung nur für die Dauer der Regelstudienzeit bewilligt.
Die Höchstfördersumme der regulären Förderung beträgt 934 Euro im Monat (633 Euro, wenn man bei den Eltern wohnt).
Die Rückzahlung des Studenten-BAföGs beginnt 5 Jahre nach der Regelstudienzeit (nicht nach Ende des Studiums). Innerhalb von 20 Jahren muss der Darlehensanteil bis maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden. Wer niedrigere Schulden hat, muss natürlich nur die zahlen und kann schon früher schuldenfrei sein. Im Falle eines Bachelor- und anschließenden Masterstudiums gilt der Betrag für beide Studiengänge zusammen. Der Regelrückzahlungssatz beträgt vierteljährlich 390 Euro. Höhere Raten für schnellere Tilgung sind immer möglich. Wer zu wenig verdient, seine Ausbildung fortsetzt und/oder Kinder und Ehepartner versorgen muss, darf auch einen Aufschub der Rückzahlungen beantragen.
Des Weiteren kann, insbesondere wenn kein Studenten-BAföG Bezug möglich ist, Wohngeld beantragt werden. Die Anträge gibt es beim zuständigen Wohnungsamt Ihrer Stadt. Studierende, die Anspruch auf Studenten-BAföG haben, können leider kein Wohngeld beantragen.
Die ecosign übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Seite zu dem Thema Studenten-BAföG. Stand: 07.2022
Hotline des BAföG-Amtes:
0800 - 223 63 41
Mo. bis Fr. 8 - 20 Uhr
(gebührenfrei)
Meinen Lebensunterhalt und das Studium an der ecosign finanziere ich zu 60% aus dem Erhalt von Studenten-Bafög und zu 40% aus einem Angestelltenverhältnis als Grafik- & Webdesigner mit acht Stunden pro Woche.
Diesen einen Tag konnte ich mir immer gut freilegen und habe unterm Strich noch genügend Geld für kleinere Anschaffungen oder bewusstes Einkaufen. Mit zunehmender Selbstständigkeit – die jedoch auch die Dauer des Studiums etwas verlängerte – waren dann auch größere Sprünge möglich.
Felix Beirau
Falls Sie Fragen zur Finanzierung Ihres Studiums haben oder eine Beratung zu dem Thema Studenten-BAföG wünschen, wenden Sie sich gerne an:
Nola Bunke
0221.54 61 332
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